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Behindertenparkplätze

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Im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet gibt es allgemeine Behindertenparkplätze. Dort darf geparkt werden, wenn die Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung vorliegt.
Sie wird in der Regel nur bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder bei Blindheit (Merkzeichen BL) erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung kann beim Amt für Soziales und Jugend kostenlos beantragt werden.

Ansprechpartner

Amt für Soziales und Jugend
Abteilung Beratung und Leistung
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 8991
E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

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